Gewerbeerlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung

16. Mai 2011

Ein interessantes Urteil im Zusammenhang mit der Kreditvermittlung / Afilliate hat das das Amtsgericht Straubing im März 2011 gesprochen.

(AG Straubing, Urt. v. 03.03.2011 – Az.: 8 OWi 142 Js 94374/10)

 

Die Kernaussage des Urteils ist, dass Betreiber sogenannter „Vergleichsseiten“  für Kredite einer Gewerbegenehmigung nach §34c der Gewerbeordnung bedürfen.

Vorab folgende Info ich begrüße den Mut des Gerichts hier einer ausufernden Anzahl selbsternannter Experten in die Schranken zu weisen.

Eine weitverbreitete Auffassung zu Fragen des  Internetmarketing ist, dass für Webseitenbetreiber (Afilliate) das Litfaßsäulenprinzip gilt. Der Webseitenbetreiber stellt lediglich die Plattform zur Verfügung und leitet den Interessenten zu Merchant weiter. Das diese Aussage nicht zu verallgemeinern ist, wird durch das Urteil belegt.

Erstaunlich ist für mich die Auffassung einiger Rechtsanwälte, einer Berufsgruppe die mit an Eifersuchtswahn grenzender Vehemenz ihr Berufsfeld gegen Mitbewerber von außen abgrenzt, die im sensiblen Feld der Kreditvermittlung deutlich großzügigere Maßstäbe anlegen.

Die Fakten, eine Genehmigung nach § 34c der Gewerbeordnung wird benötigt wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

“ (1) Wer gewerbsmäßig  …..

1a.

den Abschluss von Darlehensverträgen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,

……

will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.”.

Wenn jetzt behauptet wird, der Webseitenbetreiber agiert nur als Tippgeber, stimme ich dem zu, wenn die Webseite nicht ausdrücklich auf das Weiterleiten von Interessenten ausgerichtet ist.

Die Argumentation „Tippgeber“ dürfte auch schon durch die Höhe der Provisionen ad Absurdem geführt werden. Es gibt keine offizielle Festlegung der Einkommensgrenze für Tippgeber, aber in der Assekuranz werden Einnahmen, die größer als 1.000,- monatlich sind, nicht mehr Tippgebern zugeordnet. Warum sollten hier andere Maßstäbe gelten?

Der gewerbsmäßige Fall ist in den meisten dieser “Vergleichs und Informationsseiten” schon dadurch gegeben, da sie in eine Netzwerk eingebunden sind, dessen einzige Aufgabe darin besteht, Kreditinteressenten zu gewerblichen Kreditanbieter oder Kreditvermittler weiterzuleiten und die nur zu diesem Zweck erstellt wurden.

 Nahezu alle  diese „Vergleichsseiten“  haben eins gemeinsam, sie listen  nur die Anbieter auf, die Ihnen den Kundenkontakt und den Vertragsabschluss vergüten. Man wird sehr lange suchen müssen, um auf diesen Vergleichsseiten Kreditanbieter zu finden, die den Seitenbetreiber nicht für seine Information bezahlen. Auf irreführende Informationen und Namen dieser Webseiten soll in diesem Zusammenhang gar nicht weiter eingegangen werden.

Deutsche Bank – Gier (Habsucht) ist eine Todsünde

1. Februar 2011

 

Die Deutsche Bank hat eine Gewinnwarnung veröffentlicht und mitgeteilt, dass das Institut deutlich weniger Gewinn erwirtschaften wird als erwartet. Die Deutsche Bank hat also im 4. Quartal 2010 voraussichtlich nur einen Gewinn von 700 Millionen Euro gemacht.

Toll, da mit den 700 Millionen die Erwartung (Gier) der  Aktionäre und Vorstände nicht befriedigt wird, müssen Ideen her. Eine ganz tolle Idee habe ich gerade per Post auf den Schreibtisch bekommen. Der monatliche Grundpreis meines Business Aktivkontos wird zum 1.4. 2011 um satte 40% erhöht und zwar von 4,90 auf 6,90. Allerdings ist dieses, in meinen Augen vollkommen überteuerte Konto mal im Zusammenhang mit meiner Baufinanzierung eröffnet worden und dümpelte mehr oder weniger sinnvoll seit Jahren vor sich hin.

Nun aber nicht mehr – die Kontenkündigung geht noch in diesem Monat raus.

Den damit verbundenen Aufwand die Abbuchungsaufträge neu zu ordnen nehme ich dann verärgert in Kauf.

Vielleicht ergibt sich ja mittelfristig eine vernünftige Lösung für ein Konto bei einer Bank aus dem Fürstentum Liechtenstein. In diesem Zusammenhang sei auch auf die Möglichkeit einen Kredit ohne Schufa zu bekommen hingewiesen, der jetzt auch durch ein Bankhaus aus dem Fürstentum angeboten wird.

Leider Schrott gekauft

19. Dezember 2010

Vor einigen Jahren hatte ich einen Aktenvernichter für 120 DM gekauft, der kürzlich den Dienst quittierte. Dieser Schredder, leider ist er entsorgt und ich kenne die Bezeichnung nicht mehr, hatte über 7 oder 8 Jahre problemlos  unsere Papiertonne einmal im Monat mit geschredderten Akten gefüllt. Nun musste schnellstmöglich ein neuer Aktenvernichter her, um dem Datenschutz gerecht zu werden.

Bei einer Preisklasse von deutlich über 200 Euro dachte ich, kann ich mich auf keinen Fall verschlechtern und entschied mich leider für den intimus 26 SC2.

Zum Gerät selber das positive zuerst, es schreddert die angegebene Blattzahl ohne Probleme in einem Arbeitsgang.

Andere positive Eigenschaften sind mir an dem Gerät nicht aufgefallen. Die Verarbeitung macht einen soliden Eindruck, aber schon nach einer Woche kullerte mir ein Plasterädchen von einem Sicherheitsschalter entgegen. Gut, wieder an den vorgesehenen Platz gesteckt und er schreddert wieder.

Aber was so richtig nervt und absolut unausgereift ist, ist die Füllstandsanzeige. Wenn der Behälter für das geschredderte Material nur zu einem Viertel gefüllt ist, kommt es auf Grund des unsinnigen Mechanismus zum ersten Stopp des Gerätes. Von nun an muss man bei jedem 2. Durchgang den Abfall stopfen um weiter schreddern zu können. Das kostet Zeit, nervt und saut durch den Staub und Papierreste auch noch das Büro unnötig voll.

Fazit, das Gerät mag für einen Privathaushalt geeignet sein, aber schon für ein kleines Büro mit mäßigem Papieranfall ist der intimus 26 SC2 aus meiner Sicht ungeeignet.