– Eine Versicherung ist kein Sparvertrag –
In der „Geiz ist Geil“ Zeit, in der wir jetzt leben, ist es nur logisch, dass man versucht, auch seine Autoversicherung so billig wie möglich zu bekommen. Solange kein Schaden entsteht glaubt man auch das Richtige getan zu haben.
Was aber, wenn es dazu kommt die Versicherung in Anspruch genommen werden muss? Am selbst erlebten Beispiel der Bavaria Direkt, einer Marke der OVAG – Ostdeutsche Versicherung Aktiengesellschaft (OVAG), möchte ich hier mal den Ablauf bei einem Teilkaskoschaden beschreiben.
Man kann es nicht immer verhindern, ein Reh oder Wildschwein kreuzt die Straße und es kommt zum Unfall. Aber dafür hat man ja die Teilkaskoversicherung, die Schäden mit Haarwild am eigenen Fahrzeug reguliert.
Auch meiner Frau rannte am 3. März ein Reh vor das Auto, so dass es zu einem Frontalzusammenstoß kam. Nach Absicherung der Unfallstelle und Aufnahme des Unfallprotokolls durch die Polizei haben wir noch am selben Tag Unfallmeldung bei der Versicherung aufgegeben. Jetzt die ersten Überraschung. Die Versicherung, ein Billigtarif mit Werkstattbindung, teilte mir mit, dass wir das Auto auf eigene Kosten in eine vorgeschriebene Werkstatt, die rund 30 km vom Unfallort entfernt war, bringen müssen. In den uns zur Verfügung stehenden Versicherungsunterlagen ist von dieser Variante der Werkstatt Bindung zumindest auf den ersten Blick nicht zu lesen. Sicherlich wird es irgendwo in den Versicherungsbedingungen genannt seien, aber auch bei anderen Versicherungen mit Werkstattbindung ist mir dieses Prozedere noch nicht untergekommen. Aber nun gut am Dienstag den 4. März ließen wir das Auto auf eigene Kosten in die vorgegebene Werkstatt bringen und seitdem hören wir von der Versicherung nichts mehr. Mehrfache Nachfragen ergaben, dass ein Gutachter den Restwert festlegen muss. Dieses Gutachten liegt uns jetzt, vom Gutachter am 6. März versandt, seit dem 7. oder 8. März in Kopie vor. Trotz Nachfrage bei der Bavaria direkt, ist auch heute am 17. März (11.30) in der online Schadensverfolgung noch immer keinen Eingang des Gutachtens zu sehen und der Schaden wird 14 Tage nach Schadenstag noch immer nicht bearbeitet. Eine Rückfrage ergab, das Gutachten muss erst in die Schadensakte eingearbeitet, zu sortiert und „was weiß ich“ werden und das kann dauern.
Für mich entsteht hier eher der Eindruck, dass eine Verzögerungstaktik bewusst gefahren wird. Hätte dieser Versicherungsvertrag einen Ersatzwagen bis zur Schadensregulierung inklusive, wäre ich mir sicher dass der Vorgang schon abgeschlossen wäre.
Mein Fazit ist, dass bei einer Versicherung so genannte Spartarife im Versicherungsfall nicht die beste Lösung sind und ich die OVAG inklusive der Bavaria Direkt aus unseren Vergleichsrechnern entfernen und auch im direkten Kundengeschäft von diesen Gesellschaften abraten werde.
Aktualisierung – 20.03. 2014 – 14 Tage nach Erstellung des Gutachtens noch immer keine Veränderung in der Onlineschadensverfolgung zu sehen – also scheint der Schaden noch immer nicht bearbeitet zu werden?
Aktualisierung – 21.03.2014 Neues Telefonat, – Das Gutachten liegt vor, laut der Dame auf der anderen Seite seit dem 14.03.2014 und es wurde nur „vergessen“ es einzugeben. Tja nun frage ich mich, warum dann keine Bearbeitung stattfand? Jetzt soll ich am Montag den 24.03. einen Rückruf erhalten – na schaun wir mal, den Laden habe ich jetzt schon genascht.
Aktualisierung : Am 24.03.2014 erfolgte der Rückruf durch die Bavaria Direkt. Die Dame am anderen Ende der Leitung fragte nach dem Grund für meinen Rückrufwunsch. Ich bin mir bis heute nicht darüber im Klaren, ob sie sich einen Scherz mit dieser Frage erlaubt hat. Lachen kann ich nicht darüber. Auf meine Antwort, dass ich den Schaden gerne reguliert hätte, kam sinngemäß „Ach so, na dann muss ich mal schauen, ja scheint alles klar zu sein, sie erhalten heute die Abrechnung“.
Aha, so geht das also, man muss einen Rückruf von dem Sachbearbeiter einfordern, der den Schaden bearbeitet, dann besteht die Chance nach drei Wochen, dass eine Bearbeitung stattfindet.
Aber es geht weiter, die Abrechnung erfolgt „Differenzbesteuert“, was durchaus korrekt ist. Absolut unüblich, und extrem kundenunfreundlich und in meinen Augen schon hinterhältig ist es, dass zur Differenzbesteuerung kein Wort verloren wurde. Dieses Geld dürften viele Laien einfach abschreiben. Jede mir bekannte seriöse Versicherungsgesellschaft weist darauf hin, dass diese Besteuerung erstattet wird, wenn ein Ersatzwagen angeschafft wird.
Na schauen wir mal was da noch auf uns zukommt.
Der nächste Punkt ist eigentlich nur lächerlich. Es gibt Versicherer, die bei einem wirtschaftlichen Totalschaden die Abwicklung der Restwertbeschaffung übernehmen. Aus diesem Grund rief ich noch einmal beim Schadensservice an und fragte nach wer sich um die Verwertung kümmert. Die Auskunft die ich dort erhielt war, dass ich mal den Gutachter fragen soll, manchmal kümmern die sich darum. Selbiger amüsierte sich köstlich über mein Ansinnen. Also gut, habe ich mich selber mit dem Aufkäufer in Verbindung gesetzt und alles geregelt.
Da sich die BavariaDirekt nun in den Kommentaren selber gemeldet hat, bin ich gespannt auf eine Stellungname zu folgenden Fragen:
1. die Bearbeitung erfolgt erst, wenn Druck gemacht wird? Zwischen Gutachten bei mir und Bearbeitung liegen mehr als 14 Tage und die Vermutung, dass ohne nachdrücklichen Nachfragen eine deutlich längere Bearbeitungszeit zu erwarten gewesen wäre, erscheint mir nicht unbegründet.
2. Die angepriesene Onlineverfolgung der Schadensbearbeitung wird nicht aktualisiert, der Eingang des Gutachtens wurde nicht eingepflegt, warum?
3. Die üblichen Hinweise zur Differnzbesteuerung werden dem Versicherungsnehmer nicht gegeben – warum?
4. Wo genau finde ich den Hinweis, dass der verunfallte Wagen auf eigene Kosten in die Vertragswerkstatt zu bringen ist?
Den Antworten sehe ich voller Interesse entgegen.