Forenspammer gibt es immer wieder. Dass es nicht nur mir so ergeht, dafür gibt es auf in dem Forum von Edel-host ein anschauliches Beispiel. Für eine Firma, die sich selbst mit mehrsprachiger oder multilingualer Suchmaschinenoptimierung beschreibt, erscheint dort schon 3 Beiträge nach Anmeldung eines neuen Nutzers ein Link, der auf eine Seite verweist, die internationale Suchmaschinenoptimierung anbietet. Es ist ganz einfach zum Kotzen, wenn selbst Agenturen, die vorgeben international zu arbeiten und „super erfolgreich“ zu sein sich auf das Level eines 14 jährigen Forenspammers begeben.
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Partnerprogramme – fragliche Zeitinvestition
Das Partnerprogram, mit dem schlechtesten Ergebnis und bisher ohne Provisionen.
Im Bereich der Finanzdienstleistungen bin ich jetzt seit mehr als 10 Jahren im Internet unterwegs und da bleibt es nicht aus, dass auch
das eine oder andere Partnerprogramm ausprobiert wird. Im Bereich der Kreditvermittlung gehören Kredite ohne Schufa aus Liechtenstein zu unserem Vermittlungsangebot. Diese Spezialfinanzierung bringt es mit sich, dass einige dieser speziellen Kreditinteressenten des Öfteren über unser Haus keine Finanzierung vermittelt bekommen können. Da diese Antragsteller aber oft in einem festen Beschäftigungsverhältnis stehen und nur wegen eines längst erledigtem kleinen Negativeintrages nicht finanziert werden können, kam ein, zum wiederholtem mal zugesendetes Angebot, von Auxmoney gerade richtig.
Aussagen wie:
- „Wir sind Deutschlands bestes Partnerprogramm für Kredite“
- „Geld verdienen ist Kinderleicht“
und Sonderprämien bis hin zu einem Porsche, werden in dem Prospekt vollmundig angepriesen.
Aber nun die Realität – nach einem Monat und nach 90 Kreditinteressenten, denen wir nach einer Absage unsererseits auf die Seite geleitet haben, die die Dienstleistung von Auxmoney beschreibt sieht die Bilanz vernichtend aus.
Von diesen 90 Kreditsuchenden haben sich laut Auxmoneystatistik bis zum heutigen Tag lediglich 23 zu einem Klick auf die professionelle gemachte Werbung oder Banner verleiten lassen. Schon da erscheint auf Grund der Vorauswahl der User, die diese Seite sahen, ein deutlich nach unten abweichender Trend gegenüber anderen Partnerprogrammen aus dem Finanzdienstleistungsbereich.
Von diesen 23 Besuchern haben sich 10 angemeldet, aber davon tauchen nur 6 als potentielle Kreditinteressenten in der Statistik von Auxmoney auf. Von diesen 6 hat laut Statistik nicht einer einen Antrag für eine Finanzierung gestellt.
Als Ergebnis nach einem knappen Monat der Bewerbung dieses Partnerprogrammes kann festgehalten werden, dass sich selbst Adsense und jedes andere bisher genutzte Partnerprogramm besser rentiert.
Wo die Ursachen liegen, ob im Antrags- und/oder Registrierungsprozess, in den zu entrichtenden Gebühren, den schlechten Beurteilungen von Stiftung Warentest oder anderen Gründen, das entzieht sich meiner Kenntnis.
Mein persönliches Fazit als Partnerprogramm ist Auxmoney für mein Unternehmen unrentabel und absolut ungeeignet.
Gewerbeerlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung
Ein interessantes Urteil im Zusammenhang mit der Kreditvermittlung / Afilliate hat das das Amtsgericht Straubing im März 2011 gesprochen.
(AG Straubing, Urt. v. 03.03.2011 – Az.: 8 OWi 142 Js 94374/10)
Die Kernaussage des Urteils ist, dass Betreiber sogenannter „Vergleichsseiten“ für Kredite einer Gewerbegenehmigung nach §34c der Gewerbeordnung bedürfen.
Vorab folgende Info, ich begrüße den Mut des Gerichts hier einer ausufernden Anzahl selbsternannter Experten in die Schranken zu weisen.
Eine weitverbreitete Auffassung zu Fragen des Internetmarketing ist, dass für Webseitenbetreiber (Afilliate) das Litfaßsäulenprinzip gilt. Der Webseitenbetreiber stellt lediglich die Plattform zur Verfügung und leitet den Interessenten zum Merchant weiter. Das diese Aussage nicht zu verallgemeinern ist, wird durch das Urteil belegt.
Erstaunlich ist für mich die Auffassung einiger Rechtsanwälte, einer Berufsgruppe, die mit an Eifersuchtswahn grenzender Vehemenz ihr Berufsfeld gegen Mitbewerber von außen abgrenzt und die im sensiblen Feld der Kreditvermittlung deutlich großzügigere Maßstäbe anlegen.
Die Fakten, eine Genehmigung nach § 34c der Gewerbeordnung wird benötigt wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
“ (1) Wer gewerbsmäßig …..
1a.
den Abschluss von Darlehensverträgen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
……
will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.“.
Wenn jetzt behauptet wird, der Webseitenbetreiber agiert nur als Tippgeber, stimme ich dem zu, wenn die Webseite nicht ausdrücklich auf das Weiterleiten von Interessenten ausgerichtet ist.
Die Argumentation „Tippgeber“ dürfte auch schon durch die Höhe der Provisionen ad Absurdem geführt werden. Es gibt keine offizielle Festlegung der Einkommensgrenze für Tippgeber, aber in der Assekuranz werden Einnahmen, die größer als 1.000,- monatlich sind, nicht mehr Tippgebern zugeordnet. Warum sollten hier andere Maßstäbe gelten?
Der gewerbsmäßige Fall ist in den meisten dieser „Vergleichs und Informationsseiten“ schon dadurch gegeben, da sie in eine Netzwerk eingebunden sind, dessen einzige Aufgabe darin besteht, Kreditinteressenten zu gewerblichen Kreditanbieter oder Kreditvermittler weiterzuleiten und die nur zu diesem Zweck erstellt wurden.
Nahezu alle diese „Vergleichsseiten“ haben eins gemeinsam, sie listen nur die Anbieter auf, die Ihnen den Kundenkontakt und den Vertragsabschluss vergüten. Man wird sehr lange suchen müssen, um auf diesen Vergleichsseiten Kreditanbieter zu finden, die den Seitenbetreiber nicht für seine Information bezahlen. Auf irreführende Informationen und Namen dieser Webseiten soll in diesem Zusammenhang gar nicht weiter eingegangen werden.